Raytec Limited

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen.

Allgemein

Raytec CCTV Limited ist ein in England unter der Firmennummer 5532798 eingetragenes Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Unit 15, Wansbeck Business Park, Rotary Parkway, Ashington, Northumberland, NE63 8QW („das Unternehmen“)

Diese Geschäftsbedingungen bilden den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, unabhängig davon, ob diese durch Gesetz, Gewohnheit und Praxis oder früheren Geschäftsverlauf in einem früheren Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Kunden impliziert sind.

Erwägungsgründe

Der Kunde möchte die Waren oder Produkte oder die Waren oder Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens erhalten, und das Unternehmen verfügt über die Fähigkeiten, den Hintergrund und die Erfahrung bei der Bereitstellung der Waren oder Produkte und Dienstleistungen und ist bereit, die Waren oder Produkte und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bereitzustellen.

ES WIRD WIE FOLGT BESCHLOSSEN:

1 Definitionen


1.1
In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:


1.2
Waren oder Produkte“ bedeutet Raymax Infrarotlicht; Raylux Weißlicht; VARIO Low Voltage Lighting; und jede Einsatzbereich oder jedes andere Produkt, das von der Firma von Zeit zu Zeit hergestellt oder geliefert wird.


1.3
Dienstleistungen“ bedeutet, dass das Unternehmen die Installation oder Wartung der an den Kunden gelieferten Waren oder Produkte oder die Inbetriebnahme oder Standortbesichtigungen durchführt.


1.4
Fertigstellungstermin“: das Datum oder die Daten, die in der Vereinbarung oder dem Auftragsformular zwischen den Parteien angegeben sind, oder ein anderes Datum, das die Parteien später schriftlich vereinbaren können.


1.5
Preis“ ist der im Vertrag oder im Bestellformular angegebene Gesamtbetrag. Der Preis unterliegt der Mehrwertsteuer zu dem Satz, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch das Unternehmen für die Waren oder Produkte oder die Waren oder Produkte und Dienstleistungen gilt.

2 Die Waren Produkte und Dienstleistungen

2.1 Das Unternehmen liefert die Waren oder Produkte oder die Waren oder Produkte und Dienstleistungen an den Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen.

2.2 Vor der Lieferung der Waren oder Produkte oder vor der Lieferung der Waren oder Produkte und dem Beginn der Dienstleistungen muss der Kunde dem Unternehmen ein ausgefülltes Bestellformular vorlegen, in dem die zu liefernden Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen aufgeführt sind.

2.3 Der Kunde reicht bei der Firma ein Bestellformular ein, das die Zustimmung des Kunden zur Lieferung von Waren oder Produkten und/oder zu erbringenden Dienstleistungen sowie zu den an die Firma zu zahlenden Gebühren oder Kosten signalisiert. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass keine Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen geliefert werden, bevor das Unternehmen eine Kopie des Bestellformulars vom Kunden erhalten hat. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass der volle Umfang der zu liefernden Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen im Bestellformular angegeben ist und diesen Geschäftsbedingungen unterliegt.

2.4 Die Spezifikation der Waren oder Produkte und/oder die Erbringung der Dienstleistungen kann von Zeit zu Zeit nach freiem Ermessen des Unternehmens geändert, variiert oder ergänzt werden. In einem solchen Fall kann eine weitere Zahlung vom Kunden fällig werden, die dem Kunden vom Unternehmen vor der Lieferung von Waren, Produkten oder Dienstleistungen mitgeteilt wird.

2.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nach eigenem Ermessen unverzüglich zu kündigen, sollte es irgendeine Angelegenheit geben, die dem Unternehmen nicht zuvor vom Kunden mitgeteilt wurde und die den Preis oder die Qualität der Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen oder die Fähigkeit des Unternehmens, die Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen zu liefern, beeinträchtigen könnte.

3 Lieferung der Waren oder Produkte und/oder Erbringung der Dienstleistungen


3.1
Die Parteien vereinbaren Zeit und Ort (falls nicht im Bestellformular angegeben) für die Lieferung der Waren oder Produkte und/oder die Erbringung der Dienstleistungen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mitarbeiter des Unternehmens, der Lieferanten und/oder der Vertreter.


3.2
Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, die Lieferung der Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen so schnell wie möglich abzuschließen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird jedoch vereinbart, dass die Zeit für die Lieferung der Waren oder Produkte und/oder die Erbringung der Dienstleistungen nicht von wesentlicher Bedeutung ist; dies gilt immer vorbehaltlich der in Klausel 3.2 oben genannten Punkte und vorbehaltlich der Qualität und Klarheit der vom Kunden erteilten Anweisungen.


3.3
Sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist die Zeit nicht von entscheidender Bedeutung:

3.3.1 für die von der Firma angegebenen oder vereinbarten Liefertermine der Waren oder Produkte; oder

3.3.2 für die Zeiten, zu denen die Dienstleistungen zu erbringen sind, unabhängig davon, ob sie vom Unternehmen angegeben oder vereinbart wurden; oder

3.3.3 für die Dauer einer der Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese im Bestellformular oder anderweitig angegeben ist; oder

4 Gebühren und Zahlung


4.1
Bei Kunden, die zum ersten Mal mit dem Unternehmen in Kontakt treten, oder bei Kunden, denen noch kein Konto beim Unternehmen angeboten wurde, kann der Kunde auf Aufforderung des Unternehmens aufgefordert werden, eine „Pro-forma“- oder eine vereinbarte Anzahlung zu leisten. Diese Summe muss vom Kunden vor Beginn der Lieferung der Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen an das Unternehmen gezahlt werden, und die Kaution wird nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die vom Unternehmen nach eigenem Ermessen festgelegt und vereinbart werden.


4.2
Für Kunden, die ein Konto bei der Gesellschaft eingerichtet haben, ist der Preis mit einer Frist von 30 Tagen EOM oder wie im Bestellformular angegeben zu zahlen.


4.3
Alle angegebenen Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und/oder andere anwendbare Steuern oder Abgaben, die zusätzlich zu dem zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung an den Kunden geltenden Satz erhoben werden.


4.4
Wenn die Zahlung des Preises nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingeht, ist das Unternehmen berechtigt (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel):


4.4.1
auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der HSBC Bank plc zu berechnen, die täglich auflaufen;

4.4.2 zu verlangen, dass der Kunde eine Zahlung oder die vollständige Zahlung des Preises vor der Lieferung von Waren oder Produkten und/oder noch nicht erbrachten oder gelieferten Dienstleistungen oder Teilen der Dienstleistungen oder noch nicht gelieferten Waren oder Produkten leistet; oder


4.4.3
keine weiteren Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen oder Teile der Dienstleistungen, die noch nicht hergestellt oder geliefert wurden, oder Teile der Waren oder Produkte, die noch nicht geliefert wurden, bereitzustellen.


4.5
Bei allen Zahlungen sind die Rechnungsnummer des Unternehmens und andere Referenznummern anzugeben.

5 Die Verpflichtungen des Kunden


5.1
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde, damit das Unternehmen die Waren oder Produkte liefern und/oder die Dienstleistungen erbringen kann, ausschließlich für die Zwecke der Erfüllung dieses Vertrags


5.1.1
mit dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern und Subunternehmern so zusammenzuarbeiten, wie es das Unternehmen vernünftigerweise verlangt.


5.1.2
dem Unternehmen die Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die das Unternehmen angemessenerweise verlangt;


5.1.3
alle Daten und Materialien zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.


5.2
Das Unternehmen kann dem Kunden alle zusätzlichen vertretbaren und angemessenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung stellen, die dem Unternehmen durch die Anweisungen des Kunden, das Fehlen von Anweisungen oder die Nichteinhaltung von Klausel 5.1 entstanden sind.

6 Schutz von vertraulichen Informationen


6.1
Jede Vertragspartei („empfangende Vertragspartei“) behandelt die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei („liefernde Vertragspartei“) vertraulich und geheim, unabhängig davon, ob sie der empfangenden Vertragspartei offengelegt wurden oder sie diese erhalten hat. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der liefernden Partei nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen verwenden.


6.2
Die Verpflichtungen aus Abschnitt 6.1 gelten nicht für Informationen, die:-


6.2.1
der empfangenden Partei bekannt war oder sich in ihrem Besitz befand, bevor sie von der bereitstellenden Partei an die empfangende Partei übermittelt wurde;


6.2.2
ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei öffentlich zugänglich ist oder wird;


6.2.3
der empfangenden Partei ohne Einschränkung oder Offenlegung durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wird, der mit dieser Offenlegung keine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat;


6.2.4
von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurde, die keinen direkten Zugang zu den von der liefernden Vertragspartei gelieferten vertraulichen Informationen hatte und diese auch nicht nutzte oder kannte; oder


6.2.5
auf Anordnung eines zuständigen Gerichts offengelegt werden müssen.


6.3
Diese Klausel 6 gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.

7 Garantien, Haftung und Entschädigungen


7.1
Das Unternehmen garantiert, dass es bei der Bereitstellung der Waren oder Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen mit äußerster Sorgfalt und Sachkenntnis vorgeht und einen Standard einhält, der den allgemein anerkannten Industriestandards und bewährten Verfahren entspricht.

7.2 Wenn eine der Waren oder Produkte mangelhaft ist (die Frage, ob ein Mangel vorliegt, liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens) oder wenn ein Teil der Dienstleistungen fahrlässig oder unter Verletzung der Bestimmungen des Vertrags zwischen den Parteien erbracht wird, dann wird sich das Unternehmen auf Verlangen des Kunden (wenn das Verlangen innerhalb von 6 Wochen nach dem Abschlussdatum gestellt wird) bemühen, den Mangel an den Waren oder Dienstleistungen zu beheben und/oder den betreffenden Teil der Dienstleistungen erneut zu erbringen, immer vorbehaltlich der Klausel 7.4 und Klausel 7.5 unten.


7.3
Das Unternehmen garantiert ausdrücklich nicht, dass irgendein Ergebnis oder Ziel, ob in dieser Vereinbarung angegeben oder nicht, überhaupt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu einem anderen Zeitpunkt erreicht wird, erreichbar ist oder erreicht werden kann.

7.4 Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden, übersteigt die Haftung des Unternehmens im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag, unabhängig davon, ob sie durch Vertrag, unerlaubte Handlung, Fahrlässigkeit, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise entstanden ist, nicht den Preis, der dem Unternehmen im Rahmen jedes einzelnen Bestellformulars oder jeder einzelnen Vereinbarung zwischen den Parteien gezahlt wurde. Die Bestimmungen dieser Klausel 7.4 gelten nicht für Klausel 7.6.

7.5 Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Vertragspartei aufgrund von Verträgen, unerlaubten Handlungen, Fahrlässigkeit, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, die der anderen Vertragspartei entstehen oder von ihr erlitten werden und die indirekter Natur oder Folgeerscheinungen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf wirtschaftliche Verluste oder sonstige Umsatz-, Gewinn-, Geschäfts- oder Firmenwertverluste. Die Bestimmungen dieser Klausel 7.5 gelten nicht für Klausel 7.6.

7.6 Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die sich aus dem Verlust, der Beschädigung, der Haftung, der Verletzung des Unternehmens oder der Mitarbeiter des Unternehmens und Dritter, der Verletzung des geistigen Eigentums Dritter oder aus Verlusten Dritter aufgrund von Informationen ergeben, die dem Unternehmen vom Kunden im Rahmen oder außerhalb dieses Vertrages zur Verfügung gestellt wurden, und hält das Unternehmen schadlos. Forderungen“ bezeichnet alle Forderungen, Ansprüche, Verfahren, Strafen, Bußgelder und Haftungen (ob straf- oder zivilrechtlich, vertraglich, aus unerlaubter Handlung oder anderweitig); und „Verluste“ bezeichnet alle Verluste, einschließlich und ohne Einschränkung finanzieller Verluste, Schäden, Rechtskosten und anderer Ausgaben jeglicher Art.

7.7 Jede der Vertragsparteien erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Zusicherungen, Garantien oder andere Bestimmungen stützt, es sei denn, diese sind ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten, und dass alle Bedingungen, Garantien oder anderen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, in vollem gesetzlich zulässigem Umfang von dieser Vereinbarung ausgeschlossen sind. Keine Bestimmung dieses Abkommens schließt die Haftung für Betrug aus.


7.8
Alle Garantien, die von der Firma zugunsten des Kunden gegeben werden, sind nur dann gültig, wenn sie dem Kunden von der Firma ausdrücklich in schriftlicher Form gegeben werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und mit angemessener Vorankündigung jegliche Garantie zu widerrufen, zurückzuziehen, einzubehalten oder zu ändern.

8 Beendigung

Das Unternehmen wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Lieferung von Waren oder Produkten und/oder Dienstleistungen gemäß jedem einzelnen Bestellformular oder jedem einzelnen Vertrag zwischen den Parteien abzuschließen. Sollte das Unternehmen aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht in der Lage sein, dies zu tun, kann das Unternehmen den Vertrag sofort kündigen, und der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Zahlung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

9 Stornierungsgebühren

Wenn der Kunde eine Bestellung oder einen Vertrag storniert, bevor die Waren oder Produkte geliefert oder vollständig geliefert wurden und/oder die Dienstleistungen von der Firma begonnen oder abgeschlossen wurden, kann der Kunde nach dem freien Ermessen der Firma weiterhin verpflichtet sein, den vollen Preis (oder einen Teil davon) für die Waren oder Produkte und/oder Dienstleistungen zu zahlen, die im Rahmen dieses Vertrags vereinbart wurden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises.

10 Allgemeines


10.1

Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien haftet im Rahmen dieses Abkommens für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung dieses Abkommens, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei entziehen, und es wird nicht davon ausgegangen, dass sie gegen dieses Abkommen verstoßen. Die von diesen Umständen betroffene Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn diese Umstände eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung verursachen und wenn sie nicht mehr dazu führen. Dauern diese Umstände länger als sechs Monate an, kann jede Vertragspartei dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen.


10.2

Änderungsanträge

Jede Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kann nur schriftlich geändert werden, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens und des Kunden unterzeichnet wurde.


10.3

Zuweisung

Vorbehaltlich des folgenden Satzes darf keine Vertragspartei ihre Rechte und Pflichten aus dem Abkommen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, delegieren, untervergeben, verpfänden, belasten oder anderweitig übertragen. Eine Vertragspartei kann jedoch alle ihre Rechte und Pflichten aus einem Abkommen an eine Person abtreten und übertragen, der sie ihr gesamtes Geschäft überträgt, sofern sich der Abtretungsempfänger gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich verpflichtet, an die Verpflichtungen des Abtretenden aus einem Abkommen gebunden zu sein.


10.4

Gesamte Vereinbarung

Diese Geschäftsbedingungen enthalten die gesamten Bedingungen, die für eine Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand gelten, und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Die Parteien bestätigen, dass sie den Vertrag nicht auf der Grundlage von Zusicherungen geschlossen haben, die nicht ausdrücklich in diese Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden. Keine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen schließt die Haftung für Betrug aus.


10.5

Verzicht

Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens des Unternehmens oder des Kunden bei der Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Privilegien im Rahmen einer Vereinbarung beeinträchtigt diese oder gilt als Verzicht auf diese, noch schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Privilegs eine weitere Ausübung desselben oder die Ausübung anderer Rechte, Befugnisse oder Privilegien aus. Die in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln.


10.6

Agentur, Partnerschaft usw.

Diese Vereinbarung begründet oder impliziert keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Vertretung, kein Treuhandverhältnis und keine andere Beziehung zwischen den Parteien als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehene vertragliche Beziehung. Keine der Vertragsparteien ist befugt, im Namen der anderen Vertragspartei Verpflichtungen einzugehen, und erklärt auch nicht, dass sie dazu befugt ist.


10.7

Abfindung

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen gesetzlich verboten sein oder von einem Gericht als ungesetzlich, nichtig oder nicht durchsetzbar beurteilt werden, wird die Bestimmung, soweit erforderlich, von diesen Geschäftsbedingungen abgetrennt und so weit wie möglich unwirksam gemacht, ohne die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu ändern, und berührt in keiner Weise die anderen Umstände oder die Gültigkeit oder Durchsetzung einer Vereinbarung.


10.8

Auslegung

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:


10.8.1
Wörter, die ein beliebiges Geschlecht beinhalten, schließen jedes Geschlecht ein;


10.8.2
Wörter, die den Singular bedeuten, schließen den Plural ein und umgekehrt;


10.8.3
Der Begriff „Einführende Personen“ schließt Firmen, Gesellschaften und Körperschaften ein und umgekehrt;


10.8.4
Verweise auf nummerierte Klauseln sind Verweise auf die entsprechende Klausel in diesen Geschäftsbedingungen;


10.8.5
jede Verpflichtung einer Partei, etwas nicht zu tun oder zu unterlassen, schließt die Verpflichtung ein, nicht zuzulassen, dass diese Sache getan oder unterlassen wird;


10.8.6
Die Überschriften der Paragraphen und Absätze dieser Geschäftsbedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung;


10.8.7
Wo in diesen Geschäftsbedingungen das Wort „einschließlich“ verwendet wird, ist es im Sinne von „einschließlich und ohne Einschränkung“ zu verstehen.


10.9

Recht und Gerichtsbarkeit

Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen und des Vertrags unterliegen englischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte, denen sich die Parteien unterwerfen.


10.10

Dritte Parteien

Im Sinne des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 geben diese Geschäftsbedingungen und jede Vereinbarung keiner Person, die nicht Vertragspartei ist, ein Recht auf Durchsetzung einer ihrer Bestimmungen.


10.11

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den im Rahmen der Dienstleistung bereitgestellten Waren, die Gegenstand des Vertrags zwischen den Parteien sind, geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, wobei das Risiko für die Waren ab dem Datum der Lieferung durch das Unternehmen oder seine Vertreter an den Kunden vom Kunden getragen wird. Das Unternehmen behält stets alle Urheberrechte und alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren oder Produkten, und diese werden unter keinen Umständen auf den Kunden übertragen, weder bei Zahlung des vollen Betrags für die Waren oder Produkte noch überhaupt.

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